Förderungen für Wohngebäude durch die KfW-Bank, das BAFA und BMU
Aktuelle Konditionen der KfW-Bank:
Die neuen Haus-Typen in Bezug auf ihre Energie-Effizienz nach der
Energie-Einsparverordnung 2009 (EnEV 2009) lauten
KfW 115, KfW 100, KfW 85, KfW 70 und KfW 55.
Je nach Stand der Energieeffizienz des Gebäudes gewährt die KfW-Bank
einen Zuschuss bei Bar-Zahlung.
(Stand: 15.01.2010). Ausführliche Informationen erhalten Sie unter
www.kfw.de und
www.umweltbank.de
Baubegleitungszuschuss durch die KfW-Bank:
Baubegleitungskosten werden zu
50%, maximal mit 2.000 Euro pro
Wohneinheit gefördert bei Sanierung auf KfW 115, 100, 85,70,55
nach EnEV 2009.
Gefördert werden Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten
Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsgenossenschaften,
Kreise und Gemeinden).
Zuschuss für die Optimierung der Wärmeverteilung:
Der Zuschuss für eine Optimierung der Wärmeverteilung, z.B. Dämmung
der Leitungen im Keller, hydraulischer Abgleich beträgt
25% der Kosten.
Zuschuss für den Ersatz von Nachtspeicheröfen:
Für den Ersatz gibt es pro Gerät einen Zuschuss von
200 Euro.
Zuschüsse für Heiztechnik über das BAFA:
Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden
attraktive Zuschüsse bereit gestellt. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter
www.bafa.de
Beratungsförderung über das BAFA:
Gefördert wird die Vor-Ort-Beratung durch einen qualifizierten unabhängigen Energieberater. Der Beratungszuschuss beträgt z.B. für ein Einfamilienhaus ab
300 Euro. mehr unter
Preise
Förderung von Thermografie-Aufnahmen über das BAFA: Im Rahmen einer Vor-Ort-Beratung werden Thermografie-Bilder mit
100 Euro gefördert.
Förderung von Mini-KWK-Anlagen durch das BMU:
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
fördert mit attraktiven Zuschüssen den Einsatz von Mini-KWK-Anlagen zur
Wärmeerzeugung und gleichzeitiger Stromproduktion. Ausführliche
Informationen erhalten Sie unter
www.mini-kwk.de
Förderungen für Nichtwohngebäude durch die KfW-Bank